Pro

Kādi ir argumenti par labu petīcijai?

Niemand verbietet den DaZ-Lehrern entsprechend unbefristete Arbeitserträge mit Sprachschulen im In- und Ausland abzuschließen

Momentan ist der Bedarf durch die Flüchtlingswelle i.J 2015 temporär und benötigt bitte keine Dauerverträge zu Lasten des deutschen Steuerzahlers. Solange es kein Einwanderungsgesetz gibt, ist Deutschland kein "Einwanderungsland". Und sobald ein Einwanderungsgesetz in Kraft getreten ist, ist darauf zu achten dass die Einwanderer die Sprache vor der Einwanderung lernen, um überhaupt eine Erwerbsmöglichkeit in D zu haben. Sprachausbildungen von Einwanderern sind natürlich eigenverantwortlich zu organisieren und zu bezahlen und nicht durch den deutschen Steuerzahler.

Avots:

4.3

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