Passt zum Thema Mindestlohn.
KANN ICH NICHT UNTERZEICHNEN! BEGRÜNDUNG: Ist einfach zu pauschal. Handelt es sich bei Herrn C. z.B. um einen Altenpfleger o.angestellten Frisör mit Einkommen wahrscheinlich nahe Mindestlohn, habe ich Verständnis! Ist er z.B.als Abteilungsleiter, Rechtsanwalt, Manager o. vergl. situiert, fehlt mir hierfür jegliches Verständnis! O. mit Zahlen der IGM ERA (HH) ab 01.04.25: EG 2=2924,-€ da hätte ich Verständnis für die Forderung. EG 11=7117,-€ hier fehlt mein Verständnis für die Forderung gänzlich.