Belastung der Kommunen
Durch die Senkung bzw. Abschaffung der Kinderbetreuungskosten auf Kreisebene werden i.d.R. die Kommunen stärker belastet, in dem sie für den Ausgleich zur Kasse gebeten werden. Gleiches geschah bei der Schaffung eines Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung. Erst einige Jahre später wurde nach Klage der Kommunen, mit einem Urteil des Landesverfassungsgerichts, ein Ausgleich durch die Landesregierung durchgesetzt.
Källa: www.sueddeutsche.de/politik/nrw-muss-an-kommunen-zahlen-entschaedigung-fuer-kita-ausbau-1.1011185