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WebFrontend- ssl Verschlüsselung

Wenn ein Anbieter den Anschluß eines Vertrages über das Internet zuläßt ,gibt er damit zu verstehen, daß er diese Art der Kommunikation für den Abschluß des Vertrages für ausreichend sicher hält. Es kann deshalb nicht sein, daß er für die Beendigung des Vertrages - wegen angebelicher Rechtsunsicherheit- weit höhere formelle Ansprüche stellt. Jeder Anbieter sollte verpflichtet werden, für den Abschluß des Vertrages und für die Kündigung des Vertrages die gleichen Kommunikatinswege zur Verfügung zu stellen. Und das ist ja auch nicht schwierig. Ein ssl-verschlüsseltes Web-Frontend mit Abfrage der Vertragsnummer, eines Passwortes und ggf. eines beim Vertragsabschluß vergebebenen Kontrollkennzeichen , sollten dafür vollkommen ausreichend sein. Mehr wird z.Bsp. beim Onlinebanking auch nicht verlangt. Alles andere ist nur Taktik um die Vertragsbeendigung möglichst zu erschweren und benachteiligt deshalb den Vertragspartner in unangemessener Weise.

Quelle:

4.4

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