Région: Saxe
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Médias

Für ein demokratischeres Rundfunksystem

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuß des Landtags Sachsen
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  1. Lancé 2013
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Versäumnisse

Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-recht- lichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. . Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden wer- den. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.

Source: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

4.7

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Rundfunkurteile

(Aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts , Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181 Im 7. Rundfunkurteil von 1992 heißt es dort unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfanges ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten treffen, finanziell zu honorieren.

Source:

4.3

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Rundfunkurteile

Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung notwendig ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür ,dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mitteln im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.

Source:

4.2

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Versäumnisse

Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö.r.Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgaben darstellen kann.

Source: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

4.1

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Versäumnisse

Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.

Source: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

4.1

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Rundfunkurteile

Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbstständigen kann. (Aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts , Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181

Source:

4.0

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Contra

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Öffentlich-rechtlich ist demokratisch

Die Überschrift der Petition passt nicht zum Inhalt. Eine Reduzierung der Finanzmittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine Reduzierung der Programme würde würde zu einem weniger demokratischen Rundfunksystem führen. Durch die Vielzahl der Programme können sowohl Sendungen für das breite Publikum als auch kulturell und informativ hochwertige Sendungen produziert werden. So kommen im öffentlich-rechlichen Rundfunk auch kommerziell unattraktive Themen an eine breite Öffentlichkeit. Besonders für viele sozial schwächere Menschen sind Rundfunk und Fernsehen wichtige Quellen für Information, Kultur und Unterhaltung. Eine Reduzierung dieser frei zugänglichen Programmvielfalt wäre auch unsozial. Der Rundfunkbeitrag ist entgegen dem Text der Petition bereits jetzt unabhängig von einer Internetnutzung. Nachlesbar unter <a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml" rel="nofollow">www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml</a> "Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: "Eine Wohnung - ein Beitrag" - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind." "Die Höhe ihres Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. " Unter der Adresse <a href="http://www.kef-online.de/" rel="nofollow">www.kef-online.de/</a> kann man bereits jetzt die Berichte der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nachlesen. Eine längerfristige Planbarkeit sehe ich als wichtiger an als eine Verkürzung der Berichtszeiträume. Der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Internet würde seine Publikumswirksamkeit reduzieren. Viele Produktionen dieser Sender sind es wert, zeitversetzt gesehen bzw. gehört zu werden.

Source:

0.7

6 arguments contre
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