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Da hier in der Debatte nun tatsächlich von "keine Genehmigung" und sogar "Schwarzarbeit" gesprochen wird, muss mal Folgendes klargestellt werden: Es handelt sich bei unserer freien Musikschule nicht um ein Gewerbe, sondern um das Einzelunternehmen eines Freiberuflers. Eine baurechtliche Genehmigung ist daher gar nicht erforderlich gewesen. Selbstverständlich wurden diese Aspekte VOR Eröffnung der Musikschule mit den Freiburger Ämtern auch geklärt! Auch eine allgemeine Genehmigung zum Erteilen von Musikunterricht gibt es rechtlich nicht und kann daher nicht eingeholt werden. Andy Schumacher

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