freiberuflich trotzdem Baurecht
Der Betreiber schreibt unter Pro, dass die Musikschule kein Gewerbe, sondern etwas freiberufliches sei und deshalb keine Gehemigung baurechtlich notwendig sei. Die hängt aber nicht davon ab, ob etwas gewerblich ist oder nicht, sondern von der Art der baulichen Nutzung.
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