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Steuerhinterziehung

Ich als Notar muss den Kopf schütteln, wenn ich das alles lese. Die Musikschule wird freiberuflich betrieben. Zwar ist der Musikunterricht eine freiberufliche Tätigkeit, nicht jedoch der Betrieb einer ganzen Schule, geschweige denn die Anstellung von Lehrern, das Weitervermieten der Räume an weitere Lehrer oder Dritte. Da die Tätigkeit nicht getrennt werden kann, ist der ganze Betrieb gewerblich. Wie auch beim Baurecht sind die Behörden wohl noch nicht tätig geworden, weil sie nichts hiervon wissen. Gewerbesteuer wird hinterzogen.

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