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Grundversorgungsauftrag

Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen besteht in der allgemeinen Grundversorgung der Bürger mit Informationen. Informieren heißt nicht, die eigene Meinung äußern, sondern lediglich Bereitstellung von Fakten. Dafür genügen wenige öffentlich- rechtliche. Wenn die Anzahl auf ein notwendiges Maß reduziert würde, könnten zum einen die Beiträge drastisch gesenkt werden und zum anderen Geringverdiener von den Beiträgen befreit werden. Im Klartext: keine Gewinnspiele, keinerlei Werbung und keine Meinungsäußerungen bei ÖRR. Das gilt im Übrigen auch für die öffentlich-rechtlichen-Fernsehsender.

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