Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Beweisaufnahme

Leider sind Punkte der Petition fachlich falsch. Entgegen der Auffassung der Petententen sind Zeugenbefragungen zulässig und in §30 FamFG auch geregelt. Natürlich kann man ein "soll" durch ein "muss" ersetzen. Aber die Petition ist insoweit inhaltlich fehlerhaft.

Quelle: dejure.org/gesetze/FamFG/30.html

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3 Antworten

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