Für mehr Gerechtigkeit: Verfahren am Familiengericht GRUNDLEGEND verändern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

257 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

257 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.02.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Beweisaufnahme

Leider sind Punkte der Petition fachlich falsch. Entgegen der Auffassung der Petententen sind Zeugenbefragungen zulässig und in §30 FamFG auch geregelt. Natürlich kann man ein "soll" durch ein "muss" ersetzen. Aber die Petition ist insoweit inhaltlich fehlerhaft.

Quelle: dejure.org/gesetze/FamFG/30.html

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3 Antworten

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