Für mehr Gerechtigkeit: Verfahren am Familiengericht GRUNDLEGEND verändern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

257 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

257 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.02.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Debatte

Neues Pro Argument

Pro

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

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Neues Contra Argument

Contra

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Beweisaufnahme

Leider sind Punkte der Petition fachlich falsch. Entgegen der Auffassung der Petententen sind Zeugenbefragungen zulässig und in §30 FamFG auch geregelt. Natürlich kann man ein "soll" durch ein "muss" ersetzen. Aber die Petition ist insoweit inhaltlich fehlerhaft.

Quelle: dejure.org/gesetze/FamFG/30.html

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3 Antworten

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