Pro

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Die Erstattung sollte ausschliesslich durch die Vereinsmitglieder erfolgen ....

... der Steuerzahler ist nicht für derartige Hobbies zuständig. Aber der Private Verein sollte das Recht halten sich an seinen Mitgliedern schadlos zu halten, wer von den Mitgliedern zu geizig ist, der kann da ja austreten.

Source: Vereinsrecht

4.2

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