(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Wie viele Moscheen eigentlich noch? Alleine in BaWü gibt es über 500, Tendenz steigend. Dabei sind Moscheen nicht nur reine Gebetsorte, sondern auch Zentren für fragwürdige politische Arbeit, eine symbolische Landnahme, entsprechende Kindeserziehung, Parallelgesellschaften und der verlängerte Arm islamischer Organisationen, die für Antisemitismus und der Feindlichkeit der westlichen Welt gegenüber bekannt sind.