Wertverlust von Immobilien / Haftung bei Personenschäden durch Funkstrahlung
Immobilien in der Nähe von Mobilfunkmasten verlieren an Wert. Die Haftung für etwaige Personenschäden, die von den Grundstücken auf denen ein Funkmast platziert ist ausgehen, liegt zum Großteil beim Grundstückseigentümer selbst. Die Mobilfunkbetreiber beschränken ihre Haftung über Tochtergesellschaften.