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Das Maklergeschäft ist eine Dienstleistung, die von Wohnungssuchenden auch gerne bezahlt wird.

Gegen ein Bestellerprinzip ist ja im Grunde nichts zu sagen - nur wie wird dieses denn definiert? Wir arbeiten seit über 20 Jahren in einem Nicht-Ballungsgebiet und haben die Erfahrung gemacht, dass Wohnungssuchende sehr gerne auch einen Makler ihres Vertrauens zur Unterstützung beauftragen, da die Suche für Laien einfach sehr nervig und zeitaufwendig ist. Das ist doch eine Dienstleistung und sollte auch entsprechend honoriert werden. Man sieht hier immer nur die Interessentenschlagen bei "Massenbesichtigungen" in einigen Gebieten - das ist doch wirklich nicht die Regel.

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3.4

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