> … hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität. > ... wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde. Was hindert den Mieter daran, einen Makler zu beauftragen? Dies ist im Gegenteil derzeit der Fall. Heute müsste der Mieter sowohl seinen eigenen als auch den vom Vermieter beauftragten Makler bezahlen. Dieses Argument geht nach hinten los.
šaltinis: