Pro

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Nichts geregelt!!

Zum Verständnis: Schutzzeiten sind keine Nachtruhezeiten. Es sind Zeiten vom Abend bis zum Morgen. Während dieser Zeiten darf uneingeschränkt geflogen werden! Nur die Pisten 14 und 16 dürfen nicht angeflogen werden. Aber das sind eben nicht die einzigen Pisten ;-) Und es gibt auch Abflüge...Die anderen Pisten sind im Staatsvertrag nicht ein einziges Mal erwähnt! Vom Abend bis zum Morgen darf also auf diesen uneingeschränkt auch über deutsches Hoheitsgebiet an- und abgeflogen werden...

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4.4

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