Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Verfahrensbeistände

Verfahrensbeistände sollen objektiv sein und für das Kind entscheiden. Für die Interessen des Kindes kann auch gegen die Interessen der Eltern heissen. Eltern können hier keine objektive Entscheidungen treffen. Eine aussenstehende Person, im Interesses des Kindes, ist also dringend erforderlich.

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