Wie schon jemand hier geschrieben hat, sind die Erben oftmals global verteilt. Das ist sehr Zeit aufwendig und mit Kosten verbunden. Irgendwie ist es auch Pietätlos, dass die Ämter noch am Tod eines Menschen verdienen wollen. Soweit ich informiert bin, muss der Erbberechtigte erst einmal den Erbschein beantragen, im Original unterscheiben und vom Amtsgericht des Wohnsitzes des Verstorbenen beglaubigen lassen. Weg mit dem Erbschein. Was im Testament oder einer letzten Verfügung steht, soll gelten.
40 podpisy
Navrhovatel byl stažen
Více o tomto tématu Rodina
Rodina
8h Tage für Erstklässler? Ein No-Go! Flexible Abholzeiten im Ganztag der Grundschulen einführen!
1 190
podpisy
170 dní
zbývající