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Die Gesetze, die die Unterhaltszahlungen betreffen sind veraltet und stammen teilweise aus einer Zeit (50er Jahre) in der es üblich war, dass der Vater das Geld verdient und die Mutter sich um Haushalt und Kinder kümmert. Gegen die Emanzipation ist nichts einzuwenden, darum kann es erst recht nicht sein, dass die Gesetzgebung aus einer Zeit stammt, als Frauen ihre Männer um Erlaubnis bitten mussten, wenn sie arbeiten gehen wollten.

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4.5

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