Gleichbehandlung von Kinder aus HartzIV Familien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 Unterstützende 30 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

31 Unterstützende 30 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

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Dem geht's noch zu gut

Meine Mama hat kein Geld vom Staat bekommen, mein Ausbildungsgeld ging auch an sie, weil wir das Geld zum Lebensunterhalt benötigten. Nun ist meine Mama in Rente - nur die VErsicherungsleistung, kein weiteres Geld - sie bekommt immer noch Geld von mir, weil die Rente nciht reicht, aber über der Bemessungsgrenze liegt. Hören sie auf zu jammern, es gibt Leute, die vergleichbar weniger Geld haben und zugleich auch weniger Zeit für ihre Familie.

Quelle:

3.3

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Hartz-IV ist kein BGE

Der Petent argumentiert, dass er "trotz" Teilzeitstelle Hilfegelder beziehen müsse. Richtig ist wohl, dass er "wegen" der Teilzeitstelle diese staatliche Unterstützung benötigt. Er übersieht zudem, dass die Kinder *alles* behalten dürfen, lediglich die Hilfe des Staates wird gekürzt: Kinder von Eltern, die keine staatliche Hilfe beziehen, kann man natürlich nichts kürzen- weil sie gar keine Unterstützung erhalten. Bafög ist übrigens eine Sozialleistung und Kindergeld oftmals auch. Das höhere KiGe der "Reichen" ist eine Steuerrückzahlung, kein Geschenk (wie bei geringem Lohn/Steuern)

Quelle: SGB-II Gesetzgebung

2.7

4 Gegenargumente
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