Contra

Što ne ide u prilog peticije?

Der Feuerwehrler darf Sonderrechte wahrnehmen, aber keine Wegerechte (= Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen). Diese dürfen nur mit Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen werden und NUR DANN, wenn es für das Retten von Menschenleben oder hoher Sachwerte von Nöten ist. Die Hürden sind hier also hoch, zurecht!!! Oft genug ist nach der Alarmierung nicht klar, ob zum Vollbrand im Krankenhaus oder zum Aufsammeln von Öl nach VU alarmiert wird. Ob nun blaues oder grünes Blinklicht, es ist nicht gewünscht, aus meiner Sicht zu Recht.

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