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Wegerecht für Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus???

Feuerwehrangehörige haben auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus noch lange nicht das Wegerecht gemäß §38 StVO, was besagt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Sie haben nach §35 Abs. 1 und Abs. 8 StVO das Sonderrecht, jedoch nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Somit ist der Artikel schon mal total falsch und ein grünes Blinklicht eine schwachsinns Idee. Ich frage mich immer wieder, wer auf solche Ideen kommt?!

kilde:

2.4

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