Contra

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Es ist falsch, dass Feuerwehrangehörige auch "Wegerechte" gemäß § 38 STVO auf der Anfahrt zum Gerätehaus in Anspruch nehmen dürfen. Lediglich Sonderrechte wie z.B. das Überschreiten der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind zulässig. Dies ist jedoch mit einem massiv erhöhten Unfallrisiko verbunden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche mit einer vollständigen Warnanlage ausgestattet sind. Bei PKW, welche nun ein grünes Blinklicht auf dem Dach haben ohne akustisches Warnsignal wird das Unfallrisiko noch weiter steigen. Vom halsbrecherischen Fahrstil einiger Kollegen mal ganz abgesehen.

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2.7

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