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Zu hohes Risiko, ältere Verkehrsteilnehmer werden verwirrt sein

Neben blauen und gelben Blinklicht nun noch ein grünes einführen, verunsichert Verkehrsteilnehmer noch mehr. Selbst mit einem grünen Blinklicht kann das Wegerecht nach §38 StVO nicht in Anspruch genommen werden. Ebenso wird grünes Blinklicht vornehmlich jüngere Kameraden zu möglicherweise gewagten Manövern verleiten. Hier wird ein - bei der Anzahl an freiwilligen Helfern im Bundesgebiet - ein nicht beherrschbares Risiko geschaffen. Wer bezahlt die Aufklärung, die Ausbildung an den Feuerwachen, die Anschaffung?

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2.8

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