Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Das wird nie kommen. Unmittelbar nach Alarmierung der FFW tritt bereits auf der Anfahrt zum Stützpunkt oder dem Einsatzort die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft (SGB 7, § 2 Ziffer 12). Und die Kommunen als Träger der UV werden sicherlich kein höheres Risiko durch die Verwendung von Blinkleuchten o. ä. eingehen. Zudem müsste die StVO geändert werden und die Verwendung der Leuchten müsste in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Also hört auf zu bellen und begnügt Euch mit den Sonderrechten nach 35 StVO.

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html</a>

2.7

2 Gegenargumente
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