Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Der Vorschlag vermischt in unzulässiger Weise die verfassungsrechtlich im GG festgelegte Gewaltenteilung. Würde bei für längerfristige Maßn. aufgrund von grundrechtseinschränkenen Gesetzen jeweils eine richterl.Genehmig.vor Erlaß erforderlich sein, wäre das nicht nur eine Einschränkg.d.dem Parlament zustehenden Gesetzgebungsrechte sowie d. daraus abgeleiteten Rechte d.Exekutive, sondern es hätte ggf.auch nachteilige Auswirkg.auf die sich aus Art.19 IV GG ergebende Rechtswegmöglichk. Denn läge eine richterl.Genehmig.bereits vor,stellt sich die Frage,inwiew.noch f.eine weit.Klage Raum wäre.

Quelle:

3.6

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