Pro

What are arguments in favour of the petition?

Die Möglichkeit zur Erhebeung von Erschliessungsbeiträgen ist in den §§ 127ff BauGB geregelt. Abgekürzt ausgedrückt ist die Erhebeung von Erschliessungsbeiträgen nur für die erstmalige Erschliessung oder/und deren Ausbau möglich. Was Erschliessungsanlagen sind, ist in § 127 BauGB geregelt. Die Frage ist also - erstmalige Erschliessung - ja/nein - Ausbau der Erschliessung - ja/nein Eine reine Instandsetzung ohne Ausbau ist lediglich eine Wiederherstellung der ursprünglichen Gebrauchsfähigkeit.

Source:

4.0

0 Counterarguments
Reply with contra argument

By publishing my post, I accept the terms of use and privacy policy from openPetition. Insults, defamations and untrue statements of fact are reported.

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now