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Willkür bei der Berechnung

Gleichbehandlung ist nicht gegeben, da nicht jedes Bundesland Sanierungsbeiträge fordert. Gemeindevewaltungen mit einem schlechten Draht zu den Bürgern und hoher Verschuldung, scheren sich kaum um die soziale Komponente und bemühen sich dadurch sninvoll Kosten bei der Sanierung zu sparen. Hier z.B. reine Verschönerungsmaßnahmen zusätzlich in Rechnung gestellt, obwohl rechtswidrig. Solage keiner Widerspricht, wir es probiert. Dann kann man ewig diskutieren, ob eine geänderte Straßenbeleuchung wirklich besser oder nur schöner ist. All das würde den Menschen ohne Sanierungsbeiträger erspart.

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3.3

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