Grundgesetz
Der Frauenanteil in der Kommunalpolitik ist immer noch viel zu niedrig. Dabei sagt Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken muss!
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