Kein Denkmal
Der Petent versucht durch die Formulierung seiner Eingabe glauben zu machen, es handle sich bei dem Abrisshaus um ein denkmalgeschütztes Gebäude, gar im Weinbrenner-Stil. Beides ist jedoch nicht der Fall. Insofern verfolgt er unlautere Absichten oder ist schlicht ahnungslos.
vir: Denkmalbehörde