Hilfen für Freiberufler
Es geht um die Absicherung der Existenzgrundlage, d.h. Miete, Strom, Lebensmittel u.a.. Freiberufler müssen den doppelten Krankenkassenbeitrag zahlen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbetrag), der sich an den vermuteteten Einnahmen orientiert, wenn sie gesetzlich versichert sind; hier könnte halbiert werden als erste Hilfsmaßnahme sowie ein unbürokratisches Wohngeld und zinslose staatliche Darlehen zur Überbrückung der Einnahmenausfälle.
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