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Zuschuss für Lebenshaltungskosten nicht zurückzahlen

Es ist eine politische Entscheidung, dass keine Konzerte etc. stattfinden durften und - wenn die Abstandsregeln aufrecht erhalten werden - auch zukünftig nur eingeschränkt stattfinden können. Musiker, Künstler, Schauspieler, Event-Manager, Caterer, und alle, die ihren Lebensunterhalt über Veranstaltungen verdienen, werden weiterhin an der Ausübung ihres Berufes gehindert. Egal ob sie Betriebskosten haben oder nicht, sie brauchen in jedem Fall Geld für ihre Lebenshaltungskosten u. werden den Zuschuss nicht zurückzahlen können. Da soll die Politik unterstützen u. auf die Rückzahlung verzichten.

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