Pro

Hvorfor er kampanjen verdt å støtte?

Unser Gesetz grenzt Mord von Totschlag gerade wegen seiner extremen Härte ab. Der Unterschied hängt wie folgt an spezifischen Punkten: "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln [...] einen Menschen tötet." (zitiert nach StGB §211) Heimtücke ist vorhanden weil Kinder arg- und wehrlos sind, Grausamkeit auch. Die Menschen sind nicht physisch aber seelisch getötet und meist ein Leben lang traumatisiert, der Täter nimmt diese Konsequenzen mit voller Absicht und Vorsatz in Kauf.

kilde:

4.5

4 motargumenter
Vis motargumenter

Ved å publisere innlegget mitt godtar jeg vilkårene for bruk og personvernregler for openPetition . Fornærmelser, baktalelse og usanne anklageser bringes til varsel.

Bidra til å styrke innbyggermedvirkning. Vi ønsker å gjøre dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå