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Adoptionsrecht auch für weniger vermögende oder prominente

Volle Gleichstellung mit Adoptionsrecht würde bedeuten, daß sich auch Herr und Herr Normalschwul und Frau und Frau Normallesbe verpartnern und für eine Adoption bewerben könnten, oder evtl. als Alleinerziehende. Im Moment können sich das nur sehr vermögende oder prominente Paare erlauben, oder solche Alleinstehende. Es ist einfach besonders für jüngere Menschen, die erst erwachsen werden und in die Gesellschaft hereinwachsen, wichtig zu sehen, was für ein rechtlicher Rahmen erwartet mich denn in dieser Gesellschaft. Und eine Vision für eine kleine Familie ist für manche ein Glücksideal.

Quelle:

2.1

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