Ergänzung unnötig
Der §1353 BGB spricht von "Ehegatten". Es wird also kein Geschlecht genannt, sodass eine Ergänzung wie sie hier gefordert wird eigentlich unnötig ist. Eine entsprechende Anwendung auf alle ehewilligen Partnerschaften, unabhängig vom Geschlecht der Partner, ist allerdings wünschenswert und überfällig. Die Anwendung des Rechts müsste also dementsprechend geändert werden, bis tatsächliche Rechtsgleichheit hergestellt ist.
Lähde: BGB