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Verschleppung der Schulplanung

Der § 132c ist als Übergangsvorschrift gedacht, bis der Hauptschulbildungsgang in der Schulentwicklungsplanung untergebracht ist. Seit dem Schulfrieden 2007 ist nach Entfall der Garantie für die Hauptschulen die Schulform der Sekundarschule dafür vorgesehen. Die Stadt Oberhausen zeigt jedoch auch 5 Jahre nach dem Schließungsbeschluss für die Hauptschulen noch keine Lösung auf, die in diese Richtung geht. Stattdessen wird mit der Übergangsregelung des §132c für drei Jahre und 11 Kinder und 430000 Euro das Problem weiter ausgesessen. Und zwar auf dem Rücken der Beteiligten an Realschulen.

Fonte: Kommentar zum §132c Schulgesetz

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