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Sippenhaft und Bankrotterklärung der Polizei

Rennen auf öffentlichen Straßen sind verboten (§ 29 Abs. 1 StVO). Dazu braucht es keine einzige Geschwindigkeitsbeschränkung. Hier soll offenbar etwas, das ohnehin schon verboten ist, "noch verbotener" gemacht werden. Sollen die Teilnehmer dann künftig nicht mehr strafrechtlich, sondern nur noch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden? Mit dieser nimmt der VM BW die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer in Sippenhaft, um eine verschwindend kleine Minderheit vermeintlich zu treffen. Ist die Polizei nicht in der Lage, die bereits bestehenden Verbote durchzusetzen?

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