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Den Heilpraktikern diese wirkungsvolle und ungefährliche Methode zu entziehen bedeutet, den Menschen eine wirkungsvolle Heilmethode weg zu nehmen. Die Zuständigkeiten des AMG und des TFG sind völlig absurd. Das eigene Blut des Patienten kann als Medikament doch nicht rezeptpflichtig gemacht und somit unter Arztvorbehalt gestellt werden! Es handelt sich bei der Eigenbluttherapie in keiner Weise um eine Bluttransfusion. Im Gegensatz zur Bluttransfusion ergibt sich bei der Eigenbluttherapie eben keine Infektionsgefahr. Es wird einem Berufsstand die Grundlage zur Berufsausübung entzogen.

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4.7

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