Contra

Vad talar emot namninsamlingen?

...Fortsetzung...Ich rate Abdulsami sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen und die Sache mit dem fehlenden Pass zu klären. Wenn ihm bei Vorlage eines Passes oder einer Tazkira die Ausbildungsduldung versprochen wird, möge er diese umgehend abgeben, damit er über die Ausbildungsduldung bleiben kann. Nach den 3+2 und die Zeit davor hat er berechtigt 6 Jahre in D gelebt und kann dann sogar eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

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