gerechtfertigte Maklerprovision
Grundsätzlich arbeitet ein Makler hart für seine Provision, leistet zeitintensive Recherchearbeit und steht bis zum Kaufabschluss mit seinem Fachwissen beiden Kaufparteien beratend zur Seite. Wenn ein Käufer, oder Verkäufer dieses Expertenwissen und auch keinen Vermarktungsweg über den Makler nutzen möchte, dann sollte dieser ausschließlich private Immobilienangebote ohne Makler nuzen. Ein Absicherungswunsch ist nur verständlich, da es genügend schwarze Schafe gibt, die auf Immobilienangebote von Maklern eingehen, am Ende jedoch nicht bereit sind die gesetzlich zustehende Provision zu zahlen
Bron: Vergleiche §§ 652 ff BGB - Bedingungen für eine Maklerprovision