Denkmalschutz
Die Zerstörung von Sichtachsen zum denkmalgeschützten Opernhaus (oder auch anderen denkmalgeschützten Gebäuden) könnte ein Verstoß gegen §8 Denkmalschutzgesetz-Niedersachsen darstellen. Denn auch die Umgebung von Denkmmälern ist entsprechend geschützt! Ich würde mich ohnehin mehr auf den höheren Ebenen oberhalb der Stadtverwaltung beschweren
kilde: Landesdenkmalschutzgesetz Nidersachen § 8