BVerwG Urteil C7.16
lt. BVerwG Urteil vom 13.09.2017 gelten folgende Leitsätze: 1. Verweigert eine kommunale Eigengesellschaft Erholungsuchenden die Ausübung eines diesen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zustehenden Rechts auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen, können die Betroffenen von der Gemeinde verlangen, die Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss anzuweisen, ihnen freien Zugang im Umfang ihrer Berechtigung zu gewähren. -> Diese Verweigerung ist durch Kontrolleure von Kurkarten gegeben
zdroj : www.bverwg.de/130917U10C7.16.0