Pro

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Grundgesetz

Das land darf sich an Mehrkosten nicht beteiligen.Andernfalls beginge es sehr wahrscheinlich wie bereits die Vorgängerregierung einen Verfassungsbruch (§104a Abs.1 GG) Der Bau des Bahnhofs ist Aufgabe des Bundes.Das GG sagt eindeutig, daß der deswegen auch die Kosten tragen muß.Ausnahmen sieht die Verfassung hier nicht vor.

Quelle:

3.6

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