Leitungsgewalt kann nur von Klerikern übernommen werden, nicht von irgendwelchen Synodalen.
Can. 129 -§1. Zur Übernahme von Leitungsgewalt, die es aufgrund göttlicher Einsetzung in der Kirche gibt und die auch Jurisdiktionsgewalt genannt wird, sind nach Maßgabe der Rechtsvorschriften diejenigen befähigt, die die heilige Weihe empfangen haben. §2. Bei der Ausübung dieser Gewalt können Laien nach Maßgabe des Rechtes mitwirken.
kilde: Codex des kanonischen Rechtes, 8. Auflage Kevelaer 2017, S. 51.