Der Kündigungsschutz existiert bereits und bedarf keiner neuerlichen additiven Sonderregelung. Gerade grosse Unternehmen können sich maximal mit entsprechenden Abfindungen daraus "freikaufen". Vielleicht kann man das als Mittel einsetzen um der Kündigung vorzubeugen. Ansonsten: Wer aus der Elternzeit oder dem Mutterschutz kommt wird in sein vorher bestehendes Arbeitsverhältnis wieder eingesetzt. Wer vorher irgendeinem Schutz unterstand, der verbleibt darin, wer vorher eine Einschränkung definiert hatte (egal welcher Art) wird dort wieder eingesetzt mit den definierten Rechtsfolgen.
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Il destinatario della petizione non ha risposto.
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