Kündigungsschutz nach der Elternzeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament

406 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Contra

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Der Kündigungsschutz existiert bereits und bedarf keiner neuerlichen additiven Sonderregelung. Gerade grosse Unternehmen können sich maximal mit entsprechenden Abfindungen daraus "freikaufen". Vielleicht kann man das als Mittel einsetzen um der Kündigung vorzubeugen. Ansonsten: Wer aus der Elternzeit oder dem Mutterschutz kommt wird in sein vorher bestehendes Arbeitsverhältnis wieder eingesetzt. Wer vorher irgendeinem Schutz unterstand, der verbleibt darin, wer vorher eine Einschränkung definiert hatte (egal welcher Art) wird dort wieder eingesetzt mit den definierten Rechtsfolgen.

1.7

1 Antwort

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