Wer als Student bedürftig ist, kann BAföG erhalten. Die Petitionsersteller haben unrecht mit der Aussage, dass das "Nettoeinkommen der Eltern aus dem vorletzten Jahr für die Feststellung der Bezugsberechtigung" ausschalggabend sei. Vgl § 24 BAföG: "Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen". Warum nicht recherchieren, bevor man eine Petition startet?
джерело : Für betroffenen Studierende gibt es bereits einen Leistungssträger