Kurzarbeitergeld für Studierende JETZT! #saveoureducation

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

1.307 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.307 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Studierende, die ihre akademische Ausbildung bisher selbst durch Rücklagen oder Nebenjobs finanziert, keine staatliche Hilfen (BAföG, Wohngeld etc.) beantragt oder keine wohlhabende Freunde/Verwandte haben, stehen nun alleine da. Sie werden bisher in keinem Rettungspaket berücksichtigt. Die wenigsten von uns haben genug Rücklagen auf der Bank, um die Krise zu überstehen. Für die meisten kann die Krise zum Abbruch oder eine unnötige Verlängerung des Studiums führen, da laufende Kosten wie Miete oder Versicherungen nicht mehr finanzierbar sind. Bitte! Wir sind die Steuerzahler von morgen!

4.0

1 Antwort

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Studenten (oder auch andere Minijobler) zahlen keine Arbeitslosenversicherung womit auch kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden könnte. Daher besteht kein Anspruch

3.3

2 Antworten

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wer als Student bedürftig ist, kann BAföG erhalten. Die Petitionsersteller haben unrecht mit der Aussage, dass das "Nettoeinkommen der Eltern aus dem vorletzten Jahr für die Feststellung der Bezugsberechtigung" ausschalggabend sei. Vgl § 24 BAföG: "Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen". Warum nicht recherchieren, bevor man eine Petition startet?

Quelle: Für betroffenen Studierende gibt es bereits einen Leistungssträger

2.5

1 Antwort

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100 %
4.321 Unterschriften
147 Tage verbleibend

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