§2 StVO: Fahrräder auf die Fahrbahn
Da Radwege gegenüber der Fahrbahn ein erhöhtes Unfallrisiko bieten, weil sie rechts von Abbiegern oder eng an parkenden Autos geführt werden, Hindernisse wie Laternen, Kundenfänger, unstetige Verschwenkungen usw. enthalten und von Fußgängern nicht als Straßenteil für Fahrzeuge wahrgenommen werden, ist jeder zugeparkte Radweg ein Gewinn für Radfahrer, weil ihnen damit die ebene, von Hindernissen und Gefahren durch Abbieger freie Fahrbahn offen steht.
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